Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem bestimmten Kurs. Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich dabei aus der Leistungsbeschreibung auf den Flyern, Prospekten und den Internetdarstellungen auf unserer Homepage sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahme-/Zahlungsbestätigung.

(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Kunde und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Die Anmeldung zu den Fußballcamps der Fußballschule Football4Fun muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n über das Anmeldeformular auf unserer Website www.football4fun.de erfolgen. Da die Teilnehmerzahl pro Camp begrenzt ist, werden Anmeldungen dazu grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(2) Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die Fußballschule für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

(1) Nach Eingang einer Anmeldung versenden wir eine Zahlungsaufforderung/Rechnung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer/Kunde, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € als Auslagenersatz verlangen.

(3) Haben wir bis zu 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang, erlischt das Recht des Teilnehmers/Kunden auf einen Teilnehmerplatz am gebuchten Camptermin.

(1) Dem Teilnehmer/Kunden steht mit Zustandekommen des Vertrages ein Widerrufsrecht zu, das innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags ausgeübt werden kann. Eine Widerrufsbelehrung finden Sie hier und ein Widerrufsformular hier. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

(2) Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Teilnehmer/Kunde bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erklärt werden. Tritt der Kunde zurück, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer/Kunde steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Entgelt fällig.

(1) Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule die Aufsichtspflichten und -rechte. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballschule Folge zu leisten. 

(2) Werden die Weisungen der Verantwortlichen der Fußballschule nicht befolgt, hat die Fußballschule die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kurs- / Campteilnahme zu Ziffer 4 gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(3) Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich der Fußballschule.

(1) Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballschule Football4Fun über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme oder Allergien des Teilnehmers.

(2) Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Fußballschule werden dem Kunden angezeigt und können zum Ausschluss des Kurses/Camps führen.

Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Vor Beginn der Veranstaltung

Wird ein Fußballcamp von der Fußballschule mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die Fußballschule dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Gleiches gilt für eine Absage des Camps durch den platzstellenden Verein.

b) Während der Veranstaltung

Ist aufgrund von höherer Gewalt (Sturm, Gewitter etc.) keine Austragung ohne gesundheitliche Bedenken möglich, behält sich die Fußballschule Football4Fun das Recht vor, einzelne Camptage, oder das komplette Camp, vorzeitig zu beenden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht.

c) Einhaltung der Campregeln

Die Fußballschule behält sich vor, einzelne Teilnehmer bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Vandalismus, etc.) von der Veranstaltung auszuschließen (siehe. Ziff. 5).

(1) Die Fußballschule haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
  3. die Richtigkeit der Veranstaltung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

(2) Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule keine Haftung. Für einen durch den Teilnehmer zu vertretendem Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/Kunde für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen bzw. zu unseren Veranstaltungen mitgebracht hat.

 

(5) Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Kunden haften wir nicht.

(1) Der Erziehungsberechtigte garantiert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, Kinder und Jugendliche über die Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z.B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.

(2) Auf Verlangen der Fußballschule muss der Teilnehmer das Bestehen der geforderten Versicherungen nachweisen.

(1) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule Football4Fun, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. 

(2) Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

Der Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule Football4Fun und ihren Partnern, sowie die von der Fußballschule und ihren Partnern mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in sozialen Netzwerken, in un- und bearbeiteter Form, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. 

(2) Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

Stand: 29. Oktober 2020